ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER PAKETKASTEN VON PARCELSEA

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend definiert) gelten für alle Rechtsbeziehungen, die zwischen Parcelsea und dem Kunden im Zusammenhang mit den von Parcelsea angebotenen Paketkästen (nachstehend definiert) entstehen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er versteht und sich einverstanden erklärt, den Vertrag in der Kundenumgebung und zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen abzuschließen.

  1. Definitionen
    1. Nutzer – eine vom Kunden in der Kundenumgebung bestimmte Person (oder Personen), denen Parcelsea die Möglichkeit garantiert, Zugang zum Paketkasten zu haben.
    2. Kunde – eine in der Kundenumgebung als Kunde angegebene juristische oder natürliche Person.
    3. Kundenumgebung – die auf der Website von Parcelsea bereitgestellte Umgebung, aus der die Daten des Kunden, Benutzer, Bestellungen und deren Details ersichtlich sind
    4. Kurier – eine Person, die eine Sendung zustellt und die verpflichtet ist, dem Kunden die Sendung zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags entweder zwischen dem Kurier und dem Kunden oder einem Dritten und dem Kunden zuzustellen.
    5. Monatsgebühr – die monatliche Gebühr, die der Kunde für die Nutzung des Paketkastens zahlt, wenn der Kunde den Vertragsabschluss aufgrund des Mietmodells gewählt hat.
    6. Vertrag – ein zwischen Parcelsea und dem Kunden abzuschließender Vertrag, der aus den in der Kundenumgebung angeführten Sonderbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht und entweder auf dem Verkaufsmodell oder dem Mietmodell basieren kann.
    7. Verkaufsmodell – das vom Kunden auf der Website gewählte Modell, um mit Parcelsea einen Vertrag über den Erwerb des Paketkastens zu den in der Kundenumgebung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen abzuschließen.
    8. Paketkasten – ein von Parcelsea angebotenes Gerät, das die Funktion eines persönlichen Paketautomaten erfüllt, in dem die an den Benutzer adressierten Sendungen hinterlassen werden können.
    9. Kaufpreis – ein einmaliges oder in Raten gezahltes Entgelt für den Erwerb des Paketkastens, wenn der Kunde den Vertragsabschluss aufgrund des Verkaufsmodells gewählt hat.
    10. Sendung – eine Sendung, die der Kunde bei einem Dritten bestellt hat oder eine andere an den Kunden gerichtete Sendung.
    11. Bestellung – eine vom Kunden auf der Website aufgegebene Bestellung zum Vertragsabschluss zwecks Nutzung des Paketkastens.
    12. Webseite – die Website von Parcelsea unter https://www.self-service.parcelsea.com.
    13. Allgemeine Geschäftsbedingungen – die auf der Website veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Paketkasten von Parcelsea, die untrennbarer Bestandteil des Vertrags sind.
    14. Verkaufsmodell – das vom Kunden auf der Website gewählte Modell, um mit Parcelsea einen Vertrag über die Nutzung des Paketkastens zu den in der Kundenumgebung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen abzuschließen.
  2. VERTRAGSABSCHLUSS, RECHTSRAHMEN
    1. Über die Website kann der Kunde Paketkästen bestellen, indem er entweder das Verkaufsmodell oder das Mietmodell wählt.
    2. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Parcelsea gilt zu den in der Bestellung, der Kundenumgebung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen ab der Bestellung.
    3. Parcelsea schlägt das Lieferdatum vor und berücksichtigt Kundenwünsche sofern möglich.
    4. Parcelsea hat das Recht, das Abschließen eines Vertrags mit dem Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall wird Parcelsea die bereits geleisteten Zahlungen an den Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Absendung der entsprechenden Mitteilung an den Kunden zurückerstatten.
    5. Der Kunde kann bei Parcelsea auch Zusatzdienstleistungen gemäß den auf der Website beschriebenen Zusatzdienstleistungen und deren Preisliste bestellen.
    6. 2.6 Zustellung von Sendungen in den Paketkasten erfolgt aufgrund eines zwischen dem Kunden und dem Zusteller der Sendung (Online-Shop-Betreiber, Anbieter des Kurierdienstes oder sonstiger Dritter) abgeschlossenen entsprechenden Vertrags. Um eine Sendung in den Paketkasten zu bestellen, muss der Kurierversand (nicht Zustellung in einen Paketautomaten) gewählt werden. Parcelsea ist in keinem Fall Partei eines mit einer konkreten Sendung verbundenen Vertrags oder ein Beförderer oder Spediteur der Sendung, und Parcelsea haftet nicht für die Aktivitäten des Zustellers der Sendung oder für die Erfüllung seiner Verpflichtungen.
    7. Beim Abschließen dieses Vertrags erteilt der Kunde seine Zustimmung, dass der Kurier das Recht hat, die Sendung als dem Kunden zugestellt und die jeweilige Bestellung des Kunden im Sinne des Vertrags zwischen dem Kunden und dem Absender der Sendung als erfüllt zu betrachten, sobald der Kurier die Sendung in den Paketkasten gelegt und den Paketkasten verschlossen hat.
  3. INSTALLATION DES PAKETKASTENS
    1. Parcelsea verpflichtet sich, den Paketkasten an der in der Kundenumgebung angegebenen Adresse zu installieren. Die Kosten für die Anlieferung und Installation des Paketkastens sind vom Kunden gemäß der auf der Website veröffentlichten Preisliste zu bezahlen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass:
      1. Der Kunde verfügt über alle erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Zustimmungen, um die Smart Mailbox an der angegebenen Adresse und am angegebenen Ort zu installieren;
      2. durch die Installation des Paketkastens an der genannten Adresse und am angegebenen Ort er dem Kurier jederzeit zugänglich ist und das Servicefahrzeug in dessen unmittelbarer Nähe (nicht weiter als 30 Meter) für bis zu 15 Minuten geparkt werden kann;
      3. der Standort des Paketkastens sicher ist und sich daraus keine Gefährdung für den Paketkasten, die Sendung oder die Kuriere oder Dritte oder deren Eigentum oder Gesundheit ergibt.
      4. 3.2.4 sofern der Kunde keine spezifischen Informationen zum Ort (Bild, Beschreibung usw.) bereitstellt, Parcelsea den Paketkasten im Vorgarten der angegebenen Adresse nach bestem Ermessen des Installationsteams anbringt.
    3. 3.3 Parcelsea garantiert nicht, dass der zu installierende Paketkasten frei von jeglichen vorherigen Gebrauchsspuren ist. Der Paketkasten kann gebraucht sein und kann aufgrund der vorherigen Nutzung angemessene Gebrauchsspuren aufweisen. Die Installation des Paketkastens und die Abnutzungs- oder Gebrauchsspuren am Paketkasten zum Zeitpunkt der Übergabe sind unmittelbar in Schriftform an info@parcelsea.de, aber nicht später als sieben Tage nach der Lieferung des Paketkastens mitzuteilen. info@parcelsea.de, spätestens jedoch sieben Tage nach Lieferung der Smart Mailbox.
    4. Es ist dem Kunden nicht gestattet, den Standort des Paketkastens und das Eigentumsrecht an ihm ohne vorherige Zustimmung von Parcelsea in Schriftform zu ändern. Wenn der Kunde nach der Installation den Standort des Paketkastens ändern möchte, verpflichtet sich der Kunde, die entsprechende Zusatzdienstleistung bei Parcelsea über die Kundenumgebung zu bestellen.
  4. VERWENDUNG DES PAKETKASTENS
    1. Der Nutzer kann den Paketkasten über einen mit der Telefonnummer des Nutzers verbundenen Code öffnen, indem er dazu das Telefon (sofern vom Nutzer zur Verfügung gestellt) oder die Tastatur am Paketkasten nutzt. Parcelsea gewährt nur den in der Kundenumgebung angegebenen Nutzern Zugriffsrechte auf den vom Kunden bestellten Paketkasten.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die den Nutzern erteilten Zugangscodes sicher aufbewahrt und verwendet werden und nicht an Dritte veröffentlicht werden. Wenn der Kunde die sich aus dieser Ziffer ergebende Pflicht verletzt hat, haftet Parcelsea nicht für die Aktivitäten unbefugter Personen, die Zugang zum Paketkasten erhalten haben. Wenn der Kunde feststellt, dass die Zugangsrechte zum Paketkasten im Besitz von Unbefugten sind, verpflichtet sich der Kunde, die Zugangscodes des Paketkastens unverzüglich zu ändern oder Parcelsea über die Situation zu informieren.
    3. Der Kunde verpflichtet sich, beim Bestellen von Sendungen zu berücksichtigen, dass der Paketkasten über verschiedene Fächer Sendungen in den folgenden Größen (Länge x Breite x Tiefe) aufnehmen kann:
      1. XS: 252 mm x 120 mm x 390 mm;
      2. M: 252 mm x 367 mm x 526 mm;
      3. L: 472 mm x 530 mm x 526 mm.
    4. Es ist verboten, in den Paketkasten folgende Artikel zu bestellen: Waffen und Waffenteile, Munition und deren Teile; Gas; Sprengkörper; Gefechtsmunition; leicht entflammbare und gefährliche Güter (Feuerwerk, Kraftstoff, Lösungsmittel; Farben); radioaktive Materialien; giftige Substanzen; infektiöse Substanzen; narkotische und psychotrope Substanzen; Säuren; lebende Tiere; Stoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften den Kunden, den Kurier, Dritte oder andere Sendungen gefährden können; Geld.
    5. Der Kunde verpflichtet sich, dem Kurier für die Zustellung der Sendung und Parcelsea zur Durchführung von Wartungsarbeiten einen ungehinderten Zugang zum Paketkasten zu gewährleisten.
    6. SMS-Benachrichtigungen werden an Nutzer nur dann versandt, sofern ein Nutzer seine Telefonnummer Parcelsea in der Kundenumgebung zur Verfügung gestellt hat.
    7. 4.7 Der Kunde verpflichtet sich, die im Paketkasten eingelieferten Sendungen innerhalb einer angemessenen Zeit aus dem Paketkasten zu entfernen (oder deren Entfernung zu veranlassen), unter Berücksichtigung der Beschaffenheit und Eigenschaften der Sendung, und die Entleerung des Paketkastens in so einer Weise zu sichern, dass die vom Kunden bestellten Sendungen im Paketkasten eingeliefert werden können. Gemäß Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet Parcelsea nicht für Schäden, die aus der Verletzung der in dieser Ziffer genannten Pflichten des Kunden entstehen können.
    8. Der Kunde verpflichtet sich, umsichtig mit dem Paketkasten umzugehen, ihn nur zum Versenden oder Empfang von Sendungen an dem in der Kundenumgebung angegebenen Ort zu verwenden und alle Anweisungen von Parcelsea bezüglich der Nutzung des Paketkastens zu befolgen.
    9. Detailliertere Anleitungen zur Nutzung des Paketkastens finden Sie in der Gebrauchsanleitung des Paketkastens, die dem Kunden per E-Mail bei der Installation des Paketkastens ausgehändigt wird.
  5. WARTUNG DES PAKETKASTENS
    1. Der Kunde verpflichtet sich, die Erhaltung des Paketkastens in dem im Übergabeprotokoll angeführten Zustand während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten, unter Berücksichtigung der negativen Eigenschaften, die sich aus normaler Nutzung und Verschleiß ergeben.
    2. Bei Störungen, Schäden oder sonstigen Hindernissen verpflichtet sich der Kunde, Parcelsea davon unverzüglich per E-Mail an info@parcelsea.de zu benachrichtigen.
    3. Es ist erforderlich, an Paketkästen regelmäßig eine planmäßige Wartung durchzuführen, die jährlichen Batteriewechsel umfasst (jedoch nicht darauf beschränkt ist). Parcelsea hat das Recht, für die planmäßige Wartung von Paketkästen eine Gebühr gemäß den auf der Webseite veröffentlichten Preisen zu erheben.
    4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, den Paketkasten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Parcelsea selbstständig oder mit Hilfe eines Dritten zu warten oder zu reparieren (außer der Entfernung des üblichen Schmutzes und von Schnee).
    5. Wenn am Paketkasten Schäden aufgrund von Umständen entstehen, die nicht von Parcelsea zu vertreten sind, ist Parcelsea berechtigt, vom Kunden für die Reparatur des Paketkastens eine Gebühr gemäß dem dem Kunden unterbreiteten Preisangebot zu verlangen. Beim Mietmodell hat der Kunde in dem im vorigen Satz genannten Fall kein Recht, die Reparaturarbeiten und die Erstattung deren Kosten zu verweigern (d.h. die Kosten der Reparatur des Paketkastens durch Parcelsea stellen einen Schaden dar, den der Kunde verpflichtet ist, an Parcelsea zu erstatten).
  6. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
    1. Der Kunde verpflichtet sich, an Parcelsea für die Nutzung des Paketkastens die in der Kundenumgebung angegebene Gebühr (entweder den Kaufpreis oder die Monatsgebühr) zu zahlen, entsprechend der Höhe und den Bedingungen, die in der Kundenumgebung angegeben sind. Für die auf vertraglicher Grundlage zu zahlenden Gebühren legt Parcelsea dem Kunden eine Rechnung vor oder belastet den Kunden bei einer anderen Zahlungsweise. Wenn es bei der jeweiligen Zahlungsweise oder in der Kundenumgebung nichts anderes angegeben ist, beträgt die Zahlungsfrist der Rechnung 7 Kalendertage. Im Falle des Mietmodells ermächtigt der Kunde Parcelsea, die vom Kunden zu zahlenden Monatsgebühren von der vom Kunden in der Kundenumgebung aktivierten Zahlungskarte zu Beginn jeder Abrechnungsperiode, deren Länge ein Kalendermonat ab dem Installationsdatum des Paketkastens ist, abzubuchen. Zahlungen werden über einen Zahlungsverarbeiter eines Dritten bearbeitet.
    2. Wenn der Vertrag aufgrund des Mietmodells abgeschlossen wurde, beginnt die Berechnung der Zahlung der Monatsgebühr ab dem Tag, an dem der Paketkasten an der vom Kunden gewünschten Adresse installiert wurde.
    3. Der Kunde kann in der Kundenumgebung zusätzliche mit dem Paketkasten verbundene Dienstleistungen bestellen. Das Recht zur Nutzung der zusätzlichen Dienstleistungen entsteht für den Kunden ab dem Tag der Bezahlung der jeweiligen zusätzlichen Dienstleistung und berechtigt den Kunden zur Nutzung der zusätzlichen Dienstleistung während einer Abrechnungsperiode, deren Länge ein Kalendermonat ab Bezahlungstag der jeweiligen zusätzlichen Dienstleistung ist. Die Bestellung der zusätzlichen Dienstleistung verlängert sich automatisch um die nächste Abrechnungsperiode (es sei denn, der Kunde informiert Parcelsea in Schriftform über die Beendigung der Bestellung der zusätzlichen Dienstleistung) und Parcelsea hat das Recht, den für die zusätzliche Dienstleistung zu zahlenden Betrag von der vom Kunden in der Kundenumgebung aktivierten Zahlungskarte zu Beginn jeder Abrechnungsperiode abzubuchen. Der Kunde hat das Recht, die Bestellung der zusätzlichen Dienstleistung jederzeit durch eine entsprechende Mitteilung in Schriftform an Parcelsea zu beenden. Nach Absendung der Mitteilung über die Beendigung der zusätzlichen Dienstleistung hat der Kunde das Recht, die zusätzlichen Dienstleistungen bis zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode zu nutzen; die bis zum Ende der Abrechnungsperiode gezahlte Gebühr für die zusätzliche Dienstleistung wird nicht zurückerstattet.
    4. Wenn bei der Installation des Paketkastens zusätzliche unvorhergesehene Kosten entstehen, wird Parcelsea den Kunden unverzüglich über die Entstehung der entsprechenden Kosten informieren.
    5. Bei Verzögerung der Zahlung egal welcher Gebühr ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 0,2 % des ausstehenden Betrags für jeden verzögerten Tag oder, wenn der Kunde Verbraucher ist, 0,06 % des ausstehenden Betrags für jeden verzögerten Tag zu zahlen.
    6. Alle Gebühren gelten als an Parcelsea gezahlt ab dem Moment, an dem der entsprechende Betrag auf dem Girokonto von Parcelsea eingegangen ist. Parcelsea haftet nicht für eventuelle mit der Zahlung einhergehende zusätzliche Kosten und Überweisungsgebühren.
    7. Wenn der Kunde mit der Zahlung der Gebühr mehr als 30 Kalendertage in Verzug ist, hat Parcelsea das Recht, den Vertrag ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. Die Kündigung des Vertrags befreit den Kunden nicht von der Erstattung von Schulden und/oder Schäden im Zusammenhang mit der außerordentlichen Beendigung des Vertrags.
  7. BEENDIGUNG DES VERTRAGS
    1. Wenn der Vertrag aufgrund des Verkaufsmodells abgeschlossen wurde, kann der Kunde nur bei einer wesentlichen Vertragsverletzung durch Parcelsea vom Vertrag zurücktreten.
    2. Wenn der Vertrag aufgrund des Mietmodells abgeschlossen wurde, ist der Vertrag auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen, es sei denn, in der Kundenumgebung ist es anders angegeben. Sowohl Parcelsea als auch der Kunde haben das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, indem sie die andere Partei mindestens drei Monate im Voraus darüber benachrichtigen. Wenn der Kunde in einem solchen Fall den Vertrag kündigt oder wenn der Vertrag aufgrund eines Verstoßes des Kunden außerordentlich beendet wird, hat Parcelsea das Recht, vom Kunden Erstattung der für den Transport und die Entfernung des Paketkastens aufgewendeten Kosten zu verlangen.
    3. 7.3 Beim Ablauf des Vertrags verpflichtet sich der Kunde, am Tag des Vertragsablaufs den Paketkasten zurückzugeben, d.h. Parcelsea den Zugang auf den Paketkasten und die zu dessen Entfernung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen, indem er gegebenenfalls Hilfe anbietet. Der Kunde verpflichtet sich, Parcelsea den Schaden zu erstatten, der am Paketkasten bis zum Tag der Beendigung des Vertrags im Vergleich zu dem im Übergabeprotokoll des Paketkastens angegebenen Zustand entstanden ist, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung.
  8. HAFTUNG
    1. Parcelsea gibt eine 2-jährige Garantie, dass der Paketkasten zum Zeitpunkt der Übertragung des Besitzes an diesem keine Mängel aufgewiesen hat, wenn im Übergabeprotokoll nichts anderes festgelegt ist. Der Kunde muss in seinem schriftlichen Garantieanspruch die Mängel des Paketkastens detailliert beschreiben. Parcelsea haftet für alle Mängel am Paketkasten, die während der Übertragung des Besitzes auf den Kunden bestanden haben und die während der Garantiezeit entdeckt und während der Garantiezeit an Parcelsea gemeldet werden. Parcelsea haftet nicht für Mängel, die nach Ablauf der Garantiezeit entdeckt oder Parcelsea gemeldet werden. Parcelsea haftet nicht für Besonderheiten (einschließlich optischer und physischer) oder Eigenschaften des Paketkastens, die keinen Mangel im Sinne der Ziffer 3.3 darstellen, sowie für normale Abnutzung. Die Beschränkungen der Haftung von Parcelsea im Zusammenhang mit den Mängeln des Paketkastens gelten nicht, wenn die Nichtübereinstimmung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Parcelsea verursacht wurde.
    2. Der Kunde haftet für die Tätigkeit der Nutzer bei der Nutzung des Paketkastens wie für seine eigene Tätigkeit. Beim Mietmodell haftet der Kunde gemäß Ziffer 5.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schäden, die am Paketkasten aufgrund von Umständen entstanden sind, die nicht von Parcelsea zu vertreten sind.
    3. Parcelsea, der Kurier oder der Absender der Sendung haften nicht, wenn die Sendung nicht im Paketkasten für den Kunden belassen werden kann, weil (i) im Paketkasten kein Platz für die Sendung ist (die Abmessungen der Sendung überschreiten die Abmessungen der Fächer des Paketkastens oder der Paketkasten wurde nicht entleert), (ii) die Sendung Artikel enthält, deren Einlieferung im Paketkasten gemäß Ziffer 4.4 verboten ist; (iii) wenn der Paketkasten für den Kurier nicht zugänglich ist oder (iv) ein anderer Grund oder Umstand vorliegt, der nicht von Parcelsea zu vertreten ist, der es unmöglich macht, die Sendung im Paketkasten einzuliefern. Parcelsea, der Kurier oder der Absender der Sendung haften nicht für die Erhaltung einer Sendung, die besondere Bedingungen erfordert, im Paketkasten.
    4. Der Nutzer haftet stets für die Verfügbarkeit des Inhalts der Sendung für minderjährige Nutzer (z.B. wenn der Inhalt der Sendung Produkte enthält, für deren Kauf und/oder Konsum Altersbeschränkungen eingeführt wurden).
    5. Parcelsea haftet für etwaigen an der Sendung und/oder für den Kunden entstehenden Schaden nur in dem Fall, wenn der Schaden wegen einer schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung von Parcelsea oder wegen eines anderen von Parcelsea zu vertretenden Umstands entstanden ist. In jedem Fall ist die Haftung von Parcelsea auf die Erstattung eines an der Sendung oder für den Kunden entstehenden direkten Sachschadens beschränkt, deren Höhe 30 EUR nicht überschreitet.
    6. Parcelsea wird ihr Bestmögliches unternehmen, damit durch das Entfernen des Paketkastens kein Schaden am Grundstück des Standorts des Paketkastens entsteht. Sollte in einem solchen Fall doch ein Schaden am Grundstück entstehen, ist Parcelsea nicht zu dessen Erstattung verpflichtet.
    7. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, werden auf die Haftung des Kunden die sich aus dem Gesetz ergebenden Haftungsprivilegien angewandt und die in dieser Ziffer 8 genannten Beschränkungen werden nur in dem Umfang angewandt, in dem diese nicht mit den Bestimmungen im Widerspruch stehen, die die Haftung des Verbrauchers regeln.
  9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden wird durch die Datenschutzerklärung von Parcelsea geregelt, die auf der Website zugänglich ist.
    2. Parcelsea hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, indem sie den Kunden darüber mindestens einen Monat im Voraus informiert. Wenn der Kunde in die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht einwilligt, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu beenden.
    3. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.