Sich Waren von Amazon & Co. online nach Hause zu bestellen, ist heutzutage herrlich einfach und komfortabel. Doch leider bescheren Paketzustellungen oft Ärger. Nicht selten passiert es, dass Pakete vom Boten einfach vor der Tür abgestellt werden, wenn wir nicht zu Hause sind – und im schlimmsten Fall verschwinden.
In diesem Artikel klären wir die häufigsten Fragen rund um diesen Fall. Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Rechte und Pflichten als Paketempfänger und erfahren, wann und wie Sie Schadensersatz einfordern können.
Darf der Paketbote Päckchen ohne Genehmigung einfach abstellen?
Fakt ist, dass unabhängig des Zustelldienstes der Paketlieferdienst die Verpflichtung hat, Ihnen Ihre Lieferung auch tatsächlich zuzustellen. Ohne Ihre Genehmigung dürfen Boten Ihre Bestellungen nicht einfach irgendwo rund um Ihr Haus abstellen – weder vor der Tür, noch an einem vermeintlich „sicheren Ort“ wie im Treppenhaus eines Hochhauses.
Die Abgabe beim Nachbarn ist rechtens
Eine Ausnahme stellen Nachbarn dar. Sollten Sie eine Zustellung bei diesen nicht ausdrücklich vorab untersagt haben, darf diese Art von Abgabe erfolgen. Das regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paketdienste.
Wie im Artikel der Verbraucherzentrale Niedersachsen nachzulesen ist, muss mit „Nachbar“ nicht unbedingt der direkte Nachbar gemeint sein, sondern kann gegebenenfalls auch eine Person sein, die mehrere Häuser oder Stockwerke weiter weg wohnt. Verweigern können Nachbarn die Paketannahme aus persönlichen Gründen immer, denn eine rechtlich verpflichtende Annahme besteht hierzulande nicht. Achtung: Der Paketdienst muss Sie schriftlich darüber informieren, wo sich Ihr Paket befindet, indem er Ihnen eine Notiz in Ihrem Briefkasten hinterlässt.
Definition der erfolgreichen Paketzustellung
Der Vermerk „erfolgreich zugestellt“ bedeutet bei Paketen nicht unbedingt, dass Sie den Posteingang selbst unterzeichnet haben müssen. Sofern keine separaten Vereinbarungen bestehen, gelten die folgenden Möglichkeiten als erfolgreiche Zustellung:
- Sie selbst haben den Empfang des Paketes quittiert.
- Sie haben das Paket beim Paketshop abgeholt.
- Ein Nachbar hat Ihre Sendung freiwillig entgegengenommen.
- Das Paket wurde mit Ihrer schriftlichen Genehmigung an Ihrem Wunschort abgestellt.
Wer haftet, wenn mein Paket vor meiner Tür abgestellt wurde und verschwunden ist?
Hat der Bote Ihr Paket ohne eine von Ihnen beauftragte Abstellgenehmigung einfach abgestellt, ist die Rechtslage prinzipiell klar: Der Paketdienst hat die Verantwortung des Verlustes zu tragen, nicht Sie. Das gilt auch, wenn das Paket im Hausflur eines Mehrfamilienhauses abgestellt wurde.
Einige Zustellunternehmen gehen sogar so weit, Ihre Paketzusteller selbst dafür geradestehen zu lassen, indem sie sie vertraglich haftbar machen und bei Verlust häufig ihren Lohn kürzen.
Wichtig: Die Haftung des Verkäufers
Nun leben wir jedoch in einer Welt, in der nicht jeder auch gleich seinen Fehler zugibt. Manchmal ist zudem unklar, ob auch wirklich der Bote einen Fehler bei der Zustellung gemacht hat oder nicht. Die kontaktlose Zustellung ohne Unterschrift macht Beweise noch komplizierter, was sich einige schwarze Schafe unter Paketempfängern schon länger zunutze machen. Dadurch sind auch Zustellunternehmen skeptischer geworden.
Wenn Sie sich den Ärger ersparen wollen, Ihre Ansprüche gegenüber dem Paketdienst geltend zu machen, sollten Sie dies zumindest beim Verkäufer Ihrer Ware versuchen. Tatsächlich ist dieser nämlich nach deutschem Recht für den Versand der Ware – bis zur vollendeten Zustellung – verantwortlich. Hat der Onlineshop seinen Sitz in Deutschland und Ihre Ware kommt während der Zustellung abhanden, können Sie Schadensersatz von ihm verlangen. Die Regelung der Haftung des Senders gilt jedoch nicht, wenn eine Privatperson der Absender ist.
Abstellgenehmigungen machen den Empfänger haftbar
Anders sieht es aus, wenn Sie dem Lieferdienst eine schriftliche Abstellgenehmigung erteilt haben. Manchmal mag es einfacher erscheinen, sich dafür zu entscheiden, als am nächsten Tag zum Paketshop zu müssen. Doch in diesem Fall sind Sie selbst dafür haftbar, wenn Ihr Paket vor der Tür abgestellt wurde und verschwunden sein sollte. Überlegen Sie sich deshalb genau, ob und wo Sie Ihre Sendungen abstellen lassen möchten.
Wenn der Nachbar das Paket vor Ihrer Tür abstellt
In diesem Fall wird es tricky. Wenn Ihr Nachbar für Sie ein Paket entgegennimmt, jedoch dann selbst wegfährt und es Ihnen deshalb vor die Türe legt, können Sie ihn unter Umständen haftbar machen. Denn mit seiner Entgegennahme steht er in der Sorgfaltspflicht, es Ihnen auch auszuhändigen. Die Frage ist jedoch, ob Sie Ihrem Nachbarn wirklich einen Strick daraus drehen wollen, obwohl er aus reiner Freundlichkeit und Unwissen agiert hat – wohl eher nicht.
Kann es sein, dass der Zusteller mein Paket gestohlen hat? Wo könnte es sonst hin sein?
Wenn Ihr Paket von DHL oder einem anderen Zustelldienst nicht am Ablageort liegt, ist es zwar nicht unmöglich, aber doch eher abwegig, dass der Paketbote Ihr Paket gestohlen hat. Denn in Zeiten von Überwachungskameras und anderen technischen Helfern wird dieser eher nicht riskieren, im Mindestfall seinen Job zu verlieren.
Bewahren Sie deshalb bei allem Ärgernis möglichst Ruhe. Diese Vorgehen könnten Licht ins Dunkel bringen:
- Suchen Sie an anderen typischen Orten rund um Ihr Haus, wo es sich befinden könnte (Terrasse, Kellertreppe etc.).
- Sehen Sie nach, ob sich im Briefkasten eine Nachricht vom Boten auf Zustellung ins Postamt befindet.
- Fragen Sie Ihren Nachbarn, ob er Ihr Paket entgegengenommen hat.
- Hängen Sie eine Paketsuchmeldung ans Schwarze Brett des Mehrfamilienhauses, in dem Sie wohnen.
- Fragen Sie nach 1–2 Tagen beim nächstgelegenen Paketshop nach, ob Ihr Paket abgegeben wurde.
Wenn das Paket weiterhin nicht auffindbar ist, kontaktieren Sie am besten den Absender und bitten ihn, den Paketdienst zu kontaktieren. Haftungsfragen können dann geklärt werden – und Sie Ihren Schadensersatz fordern.
Was tun, wenn das Paket zwar da ist, aber beschädigt abgestellt wurde?
Wenn Sie ein beschädigtes Paket in den Händen halten, ist es wichtig, dass Sie den Boten bei Übergabe sofort darauf hinweisen. Bemerken Sie die Beschädigung an der Ware erst, nachdem Sie das Paket geöffnet haben, sollten Sie die Reklamation schriftlich beim Zusteller einreichen. Das können in dem Fall Sie als Empfänger oder aber auch der Absender machen. Laut dem Verbraucherportal Bayern muss dies beispielsweise bei der Deutschen Post AG innerhalb von sieben Tagen erfolgen, um Ansprüche geltend machen zu können.
Nicht jeder Zustelldienst hat Schadensersatzregelungen in seinen AGBs hinterlegt. Die Deutsche Post laut Verbraucherzentrale Bayern auch nicht. In diesem Fall können Sie sich auf das HGB berufen.
Eine sichere Alternative: Der smarte Paketkasten von Parcelsea
Wenn Ihr Paket vor der Tür abgestellt wurde und verschwunden ist, können Sie Ansprüche geltend machen. Doch seien wir mal ehrlich: Das Ganze kostet viel Zeit und Nerven, während der Ausgang einer Beschwerde oft ungewiss ist. Der bessere Weg ist, sich gleich eine Alternative zu suchen, mit denen Sie sich solchen Ärger zukünftig ersparen können.
Der intelligente Paketkasten von Parcelsea ist eine solche Alternative. Sie nimmt Ihre Lieferungen zu jeder Tageszeit sicher und kontaktlos an – dafür müssen Sie noch nicht einmal zu Hause sein. Nur die ungefüllten Fächer können vom Briefträger geöffnet werden. Sobald Ihr Paket in eine der drei verfügbaren Fächer gelegt und die Tür zugedrückt wurde, verschließt sie sich automatisch und kann nur noch von Ihnen durch einen Code geöffnet werden.
Diesen können Sie dann manuell eingeben oder von unterwegs an Ihren Paketkasten senden, um etwa eine Vertrauensperson das Paket herausnehmen zu lassen.
Weitere Details und Features des Paketkastens von Parcelsea:
- Sobald ein Paket geliefert oder herausgenommen wurde, erhalten Sie automatisch eine SMS auf Ihr Smartphone.
- Der Paketkasten von Parcelsea ist sicher, verfügt über eine unkomplizierte Handhabung und kommt ohne App oder sonstigen Schnickschnack aus.
- Er besitzt eine integrierte Kühlbox, in der sich bis zu 5 Einkaufstüten mit Frischwaren lagern lassen, bis Sie von der Arbeit nach Hause kommen.
- Er besticht durch sein modernes Design und ist komplett wetterfest – selbst Temperaturen von –25 °C bis 60 °C Außentemperatur können ihm nichts anhaben.
- Die flexible Preisgestaltung mit einmaligem Kauf oder einer monatlichen Miete von fairen 15 € pro Monat macht den Smarthome-Service für jeden erschwinglich.
Sie haben keine Lust mehr auf Pakete, die vor Ihrer Tür abgestellt wurden und dann verschwunden sind und möchten den Paketkasten am liebsten gleich bestellen? Hier gelangen Sie zum Online-Bestellformular. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team in Berlin gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.